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EU-Hinweisgeberrichtlinie bis 17.12.2021 Pflicht

7. Juli 2020

Neues Modul Hinweisgebersystem

Die „Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (EU-Hinweisgeberrichtlinie) ist am 16. Dezember 2019 ist in Kraft getreten.

Bis zum 17.12.2021 muss sie in nationales Recht umgesetzt sein. Bis dahin ist nicht mehr viel Zeit. Die Richtlinie sieht dann bereits für Organisationen ab 50 (Nationalstaaten können die Schwelle jedoch auf bis zu 250 Mitarbeiter anheben) Arbeitnehmern ein mehrstufiges Meldesystem aus interner Meldung, externer Meldung und Offenlegung vor. Jedoch sollen bei Einhaltung der Regeln Meldungen über interne Kanäle gegenüber einer externen Meldung bevorzugt werden.

Daraus empfiehlt sich dringend die Einführung eines professionellen Hinweisgeber-Systems, um externen Meldungen an Behörden oder gar Offenlegungen wirksam zuvorzukommen.

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