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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde nun mit über einem Jahr Verspätung am Freitag vom Bundesrat beschlossen. Die entsprechende EU-Richtlinie hätte bis Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, nun ist es nach einigen hin und her endlich soweit.
Das nun verabschiedete Gesetz unterscheidet sich vom ursprünglichen Gesetzesentwurf. So ist die Pflicht, anonyme Meldekanäle zu schaffen, aus dem Gesetzestext gestrichen worden. Stattdessen reicht die Vertraulichkeit um den Schutz des Hinweisgebers zu gewährleisten. In der Praxis wird das die betriebliche Umsetzung des Gesetzes erheblich vereinfachen und somit aus unserer Sicht sogar fördern.
Das HinwSchG tritt nun bereits zum 1. Juni 2023 in Kraft, das ist nicht viel Zeit. Wer Intrafox bzw. Intrafox Health Care im Einsatz hat, kann die Software ganz einfach um das Modul „Hinweisgebersystem“ erweitern und hat dann gleich eine digitale Lösung.
Mehr unter https://health-care.inworks.de/ (für den Gesundheitsbereich) und unter https://www.inworks.de/